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ADµP ®Entwicklernetzwerk
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Inhaltsverzeichnis:
(§ 1) Geschäftsgrundlage   (§ 2) Zielstellung   (§ 3) Urheber- und Kopierrechte   (§ 4) Gewerbliche Schutzrechte   (§ 5) Rechtsform   (8) Pflichtenhefte   (9) Literaturverzeichnis   (10) Veröffentlichungen   (11) Firmenschriften   (12) Verwandte Internet-Verbindungen   (13) ADµP-Orientierungshilfe  
topic   § 1 Geschäftsgrundlage
§ 1a Das ADµP™-Entwicklernetzwerk nutzt vorrangig die Möglichkeiten des Internets zum Informationsaustausch zwischen Interessenten, Mitgliedern, Partnern und Förderern des weltweiten Netzwerkes. Es betreibt unter der URL www.AD-P.net eine eigene WEB-Seite in mehreren Sprachen.

§ 1b Es werden Pflichtenhefte, Fachaufsätze und Firmenschriften, die Themen der Entwicklung und Applikation technischer Lösungen an der Schnittstelle zwischen den analogen und digitalen Welten betreffen, auszugsweise (alphanumerische Teile) publiziert.

§ 1c Die Textauszüge werden in verschieden Sprachen zur Volltextsuche im Internet bereitgehalten. Redakteure des ADµP™-Entwicklernetzwerkes unterstützen Autoren und Firmen bei der Publizierung Ihrer Fachaufsätze und Firmenschriften.
topic   § 2 Zielstellung
§ 2a Die Redaktion bearbeitet Anfragen zum Inhalt der WEB-Seite kostenpflichtig. Die Aufwendungen zum Aufbau und Betrieb der WEB-Seite werden so finanziert.

§ 2b Der ausführliche Text der publizierten Pflichtenhefte, Fachaufsätze und Firmenschriften wird von der Redaktion kostenpflichtig versandt.

§ 2c Die Aufwendungen der Autoren werden dabei anteilig berücksichtigt. Ein Kontakt zwischen Autor und Interessent wird nicht hergestellt.

§ 2d Firmen können zwischen einer anteiligen Entschädigung der Aufwendungen oder der Herstellung des Kontaktes zum Interessenten der Firmenschrift wählen. Der Kontakt wird nur hergestellt, wenn der betreffende Interessenten schriftlich eingewilligt hat.

§ 2e Die Weitergabe eines Pflichtenheftes wird nicht vergütet. Ein Pflichtenheft wird nur dann weitergeben, wenn der Kontakt zwischen Interessent und Entwickler hergestellt wurde und der Entwickler ausdrücklich damit einverstanden ist.
topic   § 3 Urheber- und Kopierrechte
§ 3a Für die hier veröffentlichten Fachaufsätze und anderen Beiträge vertritt das ADµP™-Entwicklernetzwerk die Urheber- und Kopierrechte der jeweiligen Autoren und Firmen.

§ 3b Jegliche wirtschaftliche oder andere Verwertung bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit dem ADµP™-Entwicklernetzwerk. Im Streitfall fallen alle wirtschaftlichen Ergebnisse den in den Beiträgen der WEB-Seite genannten Autoren und Firmen zu.
topic   § 4 Gewerbliche Schutzrechte
§ 4a Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch das ADµP™-Entwicklernetzwerk und werden dadurch Forschungsziele, Entwicklungsergebnisse oder Applikationsbeispiele beeinträchtigt oder deren Nutzung untersagt, so haften alle betreffenden Firmen, also auch das ADµP™-Entwicklernetzwerk, gleichermaßen.

§ 4b Es besteht Informationspflicht über die Anerkennung oder Nichtanerkennung der Ansprüche Dritter.

§ 4c Zum Erwerb notwendiger Lizenzen vertritt das ADµP™-Entwicklernetzwerk alle Partner, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde.

§ 4d Die Vereinbarung nach § 4c regelt auch die Aufteilung der Kosten.
topic   § 5 Rechtsform
§ 5a Die Geschäftstätigkeit des ADµP™-Entwicklernetzwerkes erfolgt nach deutschem Recht.

§ 5b Das ADµP™-Entwicklernetzwerk versteht sich als Diensteanbieter entsprechend Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz - TDG) und Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (Teledienstedatenschutzgesetz - TDDSG) .

§ 5c Die Vereinbarungen im Rahmen des Staatsvertrag über Mediendienste sind auf die Tätigkeit des ADµP™-Entwicklernetzwerkes übertragbar.

§ 5d Der Gerichtsstand ist München.

Christian E. Jacob