®Entwicklernetzwerk
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Inhaltsverzeichnis:
(§ 1) Geschäftsgrundlage
(§ 2) Zielstellung
(§ 3) Urheber- und Kopierrechte
(§ 4) Gewerbliche Schutzrechte
(§ 5) Rechtsform
(8) Pflichtenhefte
(9) Literaturverzeichnis
(10) Veröffentlichungen
(11) Firmenschriften
(12) Verwandte Internet-Verbindungen
(13) ADµP-Orientierungshilfe
§ 1 Geschäftsgrundlage
§ 1a Das ADµP™-Entwicklernetzwerk nutzt vorrangig die Möglichkeiten des Internets zum Informationsaustausch zwischen
Interessenten,
Mitgliedern,
Partnern und
Förderern des weltweiten Netzwerkes. Es betreibt unter der URL
www.AD-P.net eine eigene WEB-Seite in mehreren Sprachen.
§ 1b Es werden Pflichtenhefte, Fachaufsätze und Firmenschriften, die Themen der
Entwicklung und Applikation technischer Lösungen an der Schnittstelle zwischen den analogen und digitalen Welten
betreffen, auszugsweise (alphanumerische Teile) publiziert.
§ 1c Die Textauszüge werden in verschieden Sprachen zur Volltextsuche im Internet bereitgehalten.
Redakteure des ADµP™-Entwicklernetzwerkes unterstützen
Autoren und
Firmen bei der Publizierung Ihrer Fachaufsätze und Firmenschriften.
§ 2 Zielstellung
§ 2a Die
Redaktion bearbeitet Anfragen zum Inhalt der WEB-Seite kostenpflichtig. Die Aufwendungen
zum Aufbau und Betrieb der WEB-Seite werden so finanziert.
§ 2b Der ausführliche Text der publizierten Pflichtenhefte, Fachaufsätze und Firmenschriften wird von
der Redaktion kostenpflichtig versandt.
§ 2c Die Aufwendungen der
Autoren werden dabei anteilig berücksichtigt. Ein Kontakt zwischen Autor und Interessent
wird nicht hergestellt.
§ 2d
Firmen können zwischen einer anteiligen Entschädigung der Aufwendungen oder der
Herstellung des Kontaktes zum Interessenten der Firmenschrift wählen. Der Kontakt wird nur hergestellt, wenn der betreffende
Interessenten schriftlich eingewilligt hat.
§ 2e Die Weitergabe eines Pflichtenheftes wird nicht vergütet. Ein Pflichtenheft wird nur dann weitergeben, wenn der Kontakt
zwischen Interessent und Entwickler hergestellt wurde und der Entwickler ausdrücklich damit einverstanden ist.
§ 3 Urheber- und Kopierrechte
§ 3a Für die hier veröffentlichten Fachaufsätze und anderen Beiträge vertritt das
ADµP™-Entwicklernetzwerk die Urheber- und Kopierrechte der jeweiligen
Autoren und
Firmen.
§ 3b Jegliche wirtschaftliche oder andere Verwertung bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit
dem ADµP™-Entwicklernetzwerk. Im Streitfall fallen alle wirtschaftlichen Ergebnisse den in
den Beiträgen der WEB-Seite genannten
Autoren und
Firmen zu.
§ 4 Gewerbliche Schutzrechte
§ 4a Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten
durch das ADµP™-Entwicklernetzwerk und werden dadurch Forschungsziele, Entwicklungsergebnisse oder
Applikationsbeispiele beeinträchtigt oder deren Nutzung untersagt, so haften alle betreffenden
Firmen, also auch das ADµP™-Entwicklernetzwerk, gleichermaßen.
§ 4b Es besteht Informationspflicht über die Anerkennung oder Nichtanerkennung der Ansprüche Dritter.
§ 4c Zum Erwerb notwendiger Lizenzen vertritt das ADµP™-Entwicklernetzwerk alle
Partner, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde.
§ 4d Die Vereinbarung nach § 4c regelt auch die Aufteilung der Kosten.
§ 5 Rechtsform
§ 5a Die Geschäftstätigkeit des ADµP™-Entwicklernetzwerkes erfolgt nach deutschem Recht.
§ 5b Das ADµP™-Entwicklernetzwerk versteht sich als Diensteanbieter entsprechend
Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz - TDG)
und Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten
(Teledienstedatenschutzgesetz - TDDSG) .
§ 5c Die Vereinbarungen im Rahmen des
Staatsvertrag über Mediendienste
sind auf die Tätigkeit des ADµP™-Entwicklernetzwerkes übertragbar.
§ 5d Der Gerichtsstand ist München.